Lehrkräfte aller Schularten, die evangelischen Religionsunterricht erteilen wollen, brauchen – neben dem staatlichen Examen – die Bevollmächtigung durch die Kirche.
Das hängt damit zusammen, dass der Religionsunterricht nach GG Art 7 als ordentliches Lehrfach nach den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt wird; d.h. für Inhalte und Didaktik ist – im Falle des evangelischen Religionsunterrichts – die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern zuständig. Diese erteilt auch die „Vorläufige Bevollmächtigung zum Erteilen des evangelischen Religionsunterrichts“ (Vocatio). 
Diese muss beim Landeskirchenamt rechtzeitig im Zuge des Examens beantragt werden.

Insgesamt sind sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Antrag auf die Vorläufige Bevollmächtigung
- Motivationsschreiben (ca. 2 Seiten)
- Vocatio-Verpflichtung
- Lebenslauf 

Ausführliche Informationen finden Sie hier:
Informationen zur Vorläufigen Bevollmächtigung (Vocatio) für Lehramtsstudierende der Evangelischen Religionslehre 

Wann beantrage ich die Vocatio?
Wenn Sie Ihren Antrag auf Aufnahme in den staatlichen Vorbereitungsdienst stellen (in der Regel etwa ein halbes Jahr vor Dienstantritt), dann wird es auch Zeit, sich um die kirchliche Bevollmächtigung zu kümmern. Dem staatlichen Antrag fügen Sie einen formlosen Hinweis bei, dass die Vocatio beantragt ist und nachgereicht wird. Mit dem Ende der Prüfungen sollte spätestens dann auch Ihr Antrag ans Landeskirchenamt unterwegs sein.

Wann und wo halte ich meine "Vocatio-Stunde"?
Wenn Sie ein Praktikum im Fach Evangelische Religion ableisten ist die „Vocatio-Stunde“ sozusagen automatisch mit dabei. Ohne Praktikum im Fach Evangelische Religion muss die „Vocatio-Stunde“ auf anderem Wege gehalten werden. Beachten Sie hierzu bitte das entsprechende Merkblatt.

Was ist für das Dritteldidaktikergänzungsstudium zu beachten?
Sie lassen sich auf Grundlage der von Ihnen erbrachten Leistungen in den beiden Religionsmodulen (Freier Bereich) ein gesondertes Zeugnis am Lehrstuhl ausstellen und legen dies den Antragsunterlagen bei.